Strengere Vorschriften bei Antibiotikaeinsatz

Seit 1. März 2018 ist die neue tierärztliche Hausapothekenverordnung  (TÄHAV) in Kraft. Diese wirkt sich auf die Abgabe von Antibiotika durch den Tierarzt und den Einsatz in den Betrieben aus. Insbesondere wird der Einsatz sogenannter „Reserveantibiotika“ für die Tierhaltung eingeschränkt. Um welche Medikamente es sich dabei handelt und inwieweit die Verordnung praktisch umgesetzt werden kann, erfahren Sie (erfahrt ihr?) hier.

  1. Welche Änderungen im Umgang mit antibiotischen Wirkstoffen gibt es?

Die Anwendung und Abgabe von Antibiotika ist nach Diagnosestellung durch den Tierarzt weiterhin ohne weiterführende Laboruntersuchungen möglich (Ausnahme „Reserveantibiotika“ s.u.).  Ein Antibiogramm wird allerdings in folgenden Fällen erforderlich:

– bei Wechsel des Antibiotikums im Behandlungsverlauf 

– bei wiederholter antibiotischer Behandlung im selben Alters-/Produktionsabschnitt 

– bei antibiotischer Behandlung > 7d.

  1. Was ändert sich im Einsatz von „Reserveantibotika“?

Grundsätzlich sollen Wirkstoffgruppen aus dem Bereich „Reserveantibiotika“ so selten wie möglich eingesetzt werden. Mit Eintritt der Verordnung ist ihr Einsatz zukünftig zwingend an die Erstellung eines Antibiogramms gebunden. Der Einsatz der betroffenen Wirkstoffe  ist folglich nur zulässig, wenn dieser von einer bakteriologischen Untersuchung begleitet wird. In der Praxis bedeutet das z.B. die Untersuchung von Milchproben bei Verwendung bestimmter Euterinjektoren. Da die Erstellung eines Antibiogramms mehrere Tage beträgt, muss mit dem Behandlungsbeginn allerding nicht bis zum Erhalt des Ergebnisses abgewartet werden. 

  1. Was sind „Reserveantibiotika“?

„Reserveantibiotika“ ist eine Definition antibiotischer Wirkstoffe aus der Humanmedizin. Dort sind sie der Behandlung besonders schwerer bakterieller Infektionen vorbehalten. Je häufiger ein Antibiotikum eingesetzt wird, desto schneller können sich Resistenzen gegen dieses Antibiotikum entwickeln. Aus diesem Grund dämmt der Gesetzgeber die Verwendung dieser Wirkstoffe in der Tiermedizin mit dem Ziel ein, die Wirksamkeit dieser Antibiotika in der Humanmedizin möglichst lange zu erhalten.

 

  1. Um welche Wirkstoffe handelt es sich?

Unter die „Reseveantibiotika“ fallen vor allem neu entwickelte  Antibiotika mit einer breiten keimabtötenden Wirkung. Aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit sowohl gegen gram-positive (Staphylococcen, Streptococcen) wie gram-negative (E.coli) Keime, handlicher Einsatzmengen und geringen Wartezeiten werden sie auch in der Tiermedizin  eingesetzt.

WirkstoffgruppeWirkstoff (Auswahl)Präparatnamen (Auswahl)
Cephalosporine
3./4. Generation
Cefoperazon
Cefquinom
Ceftiofur
Cefaxel, Cobactan,
Eficur, Excenell,
Peracef, Virbactan…
FluorchinoloneDanofloxacin
Enrofloxacin
Marbofloxacin
Advocid, Enrotron,
Marbox…
  1. Was muss ich dokumentieren?

Die zusätzliche Dokumentation betrifft insbesondere den Tierarzt. Für den Einsatz von „Reserveantibiotika“ muss der Anwendungs- und Abgabebeleg (AuA) im Umfang erweitert werden. Zusätzlich Angaben wie das Untersuchungsdatum, Gewicht der Tiere und die Wirktage des antibiotischen Wirkstoffes müssen dokumentiert werden. 

  1. Welchen Mehraufwand hat das zur Folge?

Da die Antibiogrammpflicht zusätzliche Kosten für die Laboruntersuchung verursacht, bedeutet die Änderung der TÄHAV einen höheren Kostenaufwand für die Tierhalter. Neben der Reduktion der breiten antibiotischen Wirkung, hat die Vermeidung von Reserveantibiotika zugunsten „älterer“ Wirkstoffgruppen oftmals längere Wartezeiten auf Milch und Fleisch zur Folge. Die Auswirkungen für die Tierärzte liegen vor allem in einem erhöhten bürokratischen Aufwand. Neben den zusätzlichen Angaben im AuA müssen Entscheidungen in Bezug auf Arzneimittelauswahl und diagnostischen Untersuchungsaufwand stets belegbar und nachvollziehbar sein.  In den kommenden Monaten wird sich zeigen ob und wie die praktische Durchführung der Verordnung gelingt und die Überwachungsbehörden zufrieden stellt. 

  1. Welche Chancen bietet die Verordnung?

Bisher bleibt die Überwachung der Resistenzsituation auf Betrieben häufig auf der Ebene der Einzeltierdiagnostik stecken. Durch die Auswertung einer Vielzahl von Proben können Resistenzsituationen repräsentativ abgebildet werden und lassen so die Entwicklung  neuer Strategien für antibiotische Behandlungen zu. Daneben können unter Umständen auch Schnelltests im Stall helfen den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. 

Was ist ein Antibiogramm und warum dauert die Erstellung mehrere Tage?

Wenn Untersuchungsmaterial im Labor werden die Keime mit Wärme und Nährstoffen  zunächst zum Wachstum angeregt (24h). Anschließend werden die Bakterien mittels unterschiedlicher Testverfahren einer Spezies zugeordnet. Jede Spezies wird anschließend auf ihre Fähigkeit untersucht Antibiotika Widerstand zu leisten (48h). Diese Fähigkeit ist am Folgetag anhand eines sog. Hemmhofes sichtbar (72h). Ist der Keim besonders widerstandsfähig gegen Antibiotika wird er als „resistent“ bezeichnet. Lässt sich der Keim mit antibiotischen Wirkstoffen bekämpfen, ist er „sensibel“.  

→ „resistente“ Antibiotika  sollten nicht zur Behandlung verwendet werden. 

→ „sensibel“ Antibiotika sollten für die Behandlung favorisiert werden.